Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Fotografie, Videografie und audiovisuelle Produktionen
Anbieter:
Martin Schiefer, Einzelunternehmer, tätig unter der Geschäftsbezeichnung Schiefer Media
Raffoldstraße 10
5282 Braunau am Inn
Österreich
E-Mail: office@schiefer-media.com
Telefon: +43 678 1213351
Website: https://schiefer-media.com
Stand: 1. September 2026
Diese AGB enthalten gemeinsame Regeln für Privat- und Geschäftskunden. Bestimmungen, die ausdrücklich nur gegenüber Unternehmern gelten, gelten nicht gegenüber Verbrauchern. Zwingendes Verbraucherrecht bleibt immer unberührt.
1. Geltungsbereich, Begriffe und Rangfolge
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Martin Schiefer als Einzelunternehmer unter der Geschäftsbezeichnung Schiefer Media (nachfolgend „Schiefer Media") über Foto-, Video- und sonstige audiovisuelle Leistungen einschließlich Konzeption, Produktionsvorbereitung, Aufnahme, Bearbeitung, Postproduktion, Lieferung und damit zusammenhängender Leistungen abschließt.
1.2 Kunde ist jede natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag mit Schiefer Media schließt. Verbraucher ist, wer das Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist, wer bei Vertragsabschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Diese AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie dem Kunden vor Abgabe seiner Vertragserklärung zugänglich gemacht wurden und der Kunde ihrer Einbeziehung zugestimmt hat. Die jeweils bei Vertragsabschluss übermittelte oder verlinkte Fassung ist maßgeblich.
1.4 Individuelle Vereinbarungen im angenommenen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einem beiderseits bestätigten Produktionsbriefing gehen diesen AGB vor. Danach gelten diese AGB und anschließend die gesetzlichen Bestimmungen.
1.5 Nur gegenüber Unternehmern: Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Schiefer Media ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Die bloße Leistungserbringung gilt nicht als Zustimmung.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Angebote sind für die darin angegebene Bindungsfrist verbindlich; fehlt eine Angabe, können sie innerhalb von 14 Kalendertagen angenommen werden. Allgemeine Preisangaben, Website-Inhalte, Portfolios und unverbindliche Vorgespräche sind noch kein bindendes Angebot.
2.2 Ein Vertrag kommt durch die fristgerechte Annahme eines Angebots oder durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung von Schiefer Media zustande. E-Mail und elektronisch unterzeichnete Dokumente erfüllen die vereinbarte Textform.
2.3 Ein bestimmter Aufnahme- oder Produktionstermin ist erst verbindlich reserviert, wenn der Vertrag zustande gekommen und die vereinbarte Anzahlung rechtzeitig eingelangt ist. Bis dahin darf Schiefer Media den Termin anderweitig vergeben.
2.4 Grundlage der Kalkulation sind die Angaben des Kunden. Werden diese nach Vertragsabschluss geändert oder waren sie unvollständig beziehungsweise unrichtig, darf Schiefer Media den dadurch entstehenden, erforderlichen Mehraufwand nach vorheriger Information zusätzlich verrechnen. Gegenüber Verbrauchern setzt eine kostenpflichtige Erweiterung deren ausdrückliche Zustimmung voraus.
3. Leistungsumfang und gestalterische Umsetzung
3.1 Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem angenommenen Angebot und dem bestätigten Briefing. Nicht ausdrücklich angeführte Leistungen, Formate, Fassungen, Nutzungsarten, Reisekosten, Fremdleistungen oder Zusatztermine sind nicht geschuldet.
3.2 Schiefer Media erbringt die Produktion persönlich und fachgerecht, bleibt innerhalb des vereinbarten Konzepts und der gezeigten Stilrichtung jedoch in der künstlerischen, dramaturgischen und technischen Gestaltung frei. Referenzen und Moodboards beschreiben eine Stilrichtung; eine identische Nachbildung ist wegen wechselnder Personen, Licht-, Wetter-, Raum- und Ereignisbedingungen nicht geschuldet.
3.3 Geschuldet ist nur die vereinbarte Auswahl fertig bearbeiteter Aufnahmen beziehungsweise die vereinbarte Endfassung. RAW-Dateien, unbearbeitete Originaldateien, nicht ausgewählte Aufnahmen, Projektdateien, Schnittprojekte, offene Grafiken, Einzelspuren, Presets und verworfene Fassungen werden nur geliefert, wenn dies ausdrücklich vereinbart und gesondert vergütet wurde.
3.4 Soweit keine konkrete Mindestzahl zugesagt wurde, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Aufnahmen, auf die Erfassung sämtlicher anwesender Personen oder auf die Dokumentation jedes einzelnen Moments. Eine ausdrücklich vereinbarte Shotlist wird im Rahmen der tatsächlichen Aufnahmebedingungen mit branchenüblicher Sorgfalt bearbeitet, ist aber keine Erfolgsgarantie für unkontrollierbare Ereignisse.
3.5 Identitätsverändernde Bildsynthesen, Voice-Cloning, Deepfakes oder vergleichbare generative Eingriffe sind nicht geschuldet und werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und bei geklärter Rechtslage eingesetzt. Technische Werkzeuge zur Rauschreduzierung, Transkription, Retusche oder Qualitätsverbesserung dürfen im üblichen Umfang verwendet werden.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt rechtzeitig alle für die Produktion notwendigen Informationen, Ansprechpartner, Briefings, Ablaufpläne, Markenunterlagen, Texte, Produkte, Zugänge, Freigaben und Entscheidungen bereit und sorgt für pünktliche Verfügbarkeit der aufzunehmenden Personen und Objekte.
4.2 Der Kunde gewährleistet, dass Aufnahmeorte rechtzeitig zugänglich sind und die erforderlichen organisatorischen, sicherheitsbezogenen und technischen Voraussetzungen vorliegen. Dazu zählen insbesondere Zutritts-, Haus-, Dreh-, Veranstaltungs-, Drohnen- und sonstige behördliche oder privatrechtliche Genehmigungen, soweit deren Beschaffung nicht ausdrücklich Schiefer Media übertragen wurde.
4.3 Der Kunde informiert Schiefer Media vorab über besondere Risiken, Verbote, vertrauliche Bereiche, sensible Motive und geltende Sicherheitsregeln. Schiefer Media darf Arbeiten unterbrechen oder ablehnen, wenn die Durchführung rechtswidrig, unzumutbar oder nach fachlicher Einschätzung gefährlich wäre. Gesetzliche Ansprüche und die Vergütungsfolgen nach Abschnitt 8 bleiben unberührt.
4.4 Verzögerungen, Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten und Wiederholungen, die aus einer vom Kunden zu vertretenden unzureichenden Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte Fristen. Ein daraus entstehender, nachgewiesener Mehraufwand darf nach vorheriger Information verrechnet werden; bei Verbrauchern nur, soweit diese Kosten vorab vereinbart oder nachträglich ausdrücklich freigegeben wurden.
5. Termine, Produktionsablauf und Lieferung
5.1 Vereinbarte Aufnahme- und Veranstaltungstermine sind Fixtermine für die Durchführung vor Ort. Angaben zur Bearbeitungs- und Lieferzeit sind nur dann verbindliche Fixfristen, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet wurden.
5.2 Bearbeitungs- und Lieferfristen beginnen erst, sobald die Anzahlung eingelangt ist und Schiefer Media alle erforderlichen Unterlagen, Auswahlen und Freigaben erhalten hat. Änderungswünsche, verspätete Mitwirkung sowie unvorhersehbare, nicht von Schiefer Media zu vertretende Umstände verlängern die Frist angemessen.
5.3 Die Lieferung erfolgt im vereinbarten Format, regelmäßig über eine Online-Galerie oder einen Download-Link. Die Leistung gilt als bereitgestellt, sobald der Kunde über die Abrufmöglichkeit informiert wurde. Gesetzliche Regeln zum Gefahrenübergang und zur Gewährleistung bleiben bei Verbrauchern unberührt.
5.4 Download-Links werden mindestens 30 Kalendertage ab Mitteilung der Bereitstellung funktionsfähig gehalten. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Dateien innerhalb dieses Zeitraums herunterzuladen, auf Vollständigkeit zu prüfen und eigenverantwortlich auf mindestens zwei voneinander unabhängigen Speichermedien zu sichern.
6. Korrekturen, Freigaben und Zusatzleistungen
6.1 Im Angebot angeführte Korrektur- oder Feedbackrunden umfassen jeweils eine gesammelt und widerspruchsfrei übermittelte Rückmeldung. Fehlt eine Regelung, ist bei Video-, Werbe- und Unternehmensproduktionen eine solche Korrekturrunde enthalten; bei Reportage- und Hochzeitsfotografie wird grundsätzlich eine fertig kuratierte Endauswahl geliefert.
6.2 Korrekturen dienen der vertragsgemäßen Ausführung. Nachträgliche Konzeptwechsel, neue Texte oder Szenen, zusätzliche Formate, weitere Schnittfassungen, aufwendige Retuschen, Änderungen bereits freigegebener Inhalte und Wünsche außerhalb des vereinbarten Briefings sind Zusatzleistungen und werden nach vorheriger Vereinbarung gesondert verrechnet.
6.3 Feedback ist innerhalb der im Angebot genannten Frist, sonst innerhalb von sieben Kalendertagen nach Übermittlung einer Vorschau, abzugeben. Bleibt Feedback aus, erinnert Schiefer Media den Kunden und setzt eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Kalendertagen. Nach fruchtlosem Ablauf darf Schiefer Media das Projekt auf Grundlage des zuletzt bestätigten Briefings fertigstellen und abrechnen. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
6.4 Eine Freigabe bezieht sich auf die konkret vorgelegte Fassung. Vom Kunden nach Freigabe selbst oder durch Dritte veranlasste Änderungen fallen nicht in die Verantwortung von Schiefer Media.
7. Preise, Anzahlung und Schlusszahlung
7.1 Maßgeblich ist der im angenommenen Angebot ausgewiesene Preis. Gegenüber Verbrauchern sind Preisangaben Gesamtpreise einschließlich aller bei Vertragsabschluss zwingend anfallenden Abgaben. Gegenüber Unternehmern ergibt sich aus Angebot und Rechnung, ob Beträge netto oder brutto ausgewiesen sind.
7.2 Soweit nicht anders vereinbart, sind 50 Prozent des vereinbarten Projektpreises nach Vertragsabschluss als Anzahlung und die verbleibenden 50 Prozent nach Projektabschluss zu zahlen. Rechnungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug fällig.
7.3 Projektabschluss liegt vor, sobald die vereinbarte Endfassung oder finale Auswahl bereitgestellt wurde. Verhindert der Kunde die Fertigstellung durch ausbleibendes Feedback oder fehlende Mitwirkung, gilt Abschnitt 6.3 beziehungsweise Abschnitt 8.
7.4 Die Anzahlung ist eine Teilzahlung und wird auf sämtliche späteren Rechnungen angerechnet. Sie ist keine pauschal verfallende Stornogebühr. Welche Beträge im Fall einer Beendigung zustehen oder zurückzuzahlen sind, richtet sich nach Abschnitt 9 und den gesetzlichen Bestimmungen.
7.5 Zusätzliche Fremdkosten, Reisekosten, Genehmigungen, Miettechnik, Studios, Modelle, Sprecher, Musik-, Stock- oder sonstige Lizenzen werden nur verrechnet, wenn sie im Angebot enthalten oder später vom Kunden freigegeben wurden. Unvermeidbare Preisänderungen externer Anbieter werden vor Beauftragung mitgeteilt.
7.6 Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher projektbezogener Forderungen werden keine Nutzungsrechte eingeräumt. Schiefer Media darf die Auslieferung nicht vollständig bezahlter Endfassungen zurückhalten, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Rechte des Kunden entgegenstehen.
8. Kundenseitiger Stillstand und Zwischenabrechnung
8.1 Ein kundenseitiger Stillstand liegt vor, wenn das Projekt wegen ausbleibender Informationen, Materialien, Entscheidungen, Freigaben, Zugänge, Termine oder sonstiger erforderlicher Mitwirkung des Kunden nicht fortgeführt werden kann.
8.2 Dauert ein kundenseitiger Stillstand länger als 14 aufeinanderfolgende Kalendertage, darf Schiefer Media die bis zum Beginn des Stillstands nachweislich erbrachten Leistungen, erreichten Projektanteile und bereits angefallenen, nicht mehr stornierbaren Fremdkosten transparent zwischenabrechnen. Noch nicht erbrachte Leistungen werden dadurch nicht vorzeitig fällig.
8.3 Die Zwischenrechnung enthält eine nachvollziehbare Aufstellung. Anzahlung und bereits geleistete Teilzahlungen werden angerechnet. Nach Zahlung und Nachholung der Mitwirkung wird das Projekt nach verfügbarer Kapazität fortgesetzt; der ursprüngliche Liefertermin lebt nicht automatisch wieder auf.
8.4 Dauert der Stillstand länger als 30 Kalendertage, darf Schiefer Media den Kunden unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Kalendertagen zur Mitwirkung auffordern und für den Fall des fruchtlosen Ablaufs die Vertragsaufhebung erklären. Der Vergütungsanspruch richtet sich insbesondere nach § 1168 ABGB; anzurechnen sind ersparte Aufwendungen sowie tatsächlich erzielter oder absichtlich versäumter anderweitiger Erwerb.
9. Stornierung und Terminverschiebung durch den Kunden
9.1 Gesetzliche Rücktrittsrechte von Verbrauchern, insbesondere nach dem FAGG, bleiben unberührt. Nach Ablauf oder außerhalb eines solchen Rücktrittsrechts ist eine Absage oder Abbestellung eine kundenseitige Verhinderung der Leistung.
9.2 Storniert der Kunde oder kann Schiefer Media aus Umständen auf Kundenseite nicht leisten, bleibt der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt nach Maßgabe des § 1168 ABGB bestehen. Schiefer Media muss sich ersparte Aufwendungen sowie einen tatsächlich erzielten oder absichtlich versäumten Ersatzauftrag anrechnen lassen. Die Anzahlung wird auf diesen Anspruch angerechnet; ein Überschuss wird zurückgezahlt, ein offener Rest ist zu zahlen.
9.3 Bei exklusiv reservierten Hochzeits-, Event- und Produktionsterminen ist zu berücksichtigen, dass eine kurzfristige Ersatzbuchung häufig nicht möglich ist. Schiefer Media dokumentiert die Berechnung und berücksichtigt eine tatsächlich zustande gekommene Ersatzbelegung desselben Termins.
9.4 Eine Terminverschiebung bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung und setzt die Verfügbarkeit von Schiefer Media voraus. Bereits angefallene oder nicht stornierbare Fremdkosten sowie ein vereinbarter Mehraufwand sind zu ersetzen. Kommt innerhalb von zwölf Monaten kein Ersatztermin zustande, wird die Verschiebung wie eine Stornierung behandelt, sofern nicht zwingendes Verbraucherrecht entgegensteht.
9.5 Ist eine Produktion witterungsabhängig, stimmen die Parteien das Vorgehen rechtzeitig ab. Besteht der Kunde entgegen einer nachvollziehbaren fachlichen Empfehlung auf der Durchführung, gelten ausschließlich hierdurch verursachte, erkennbare Qualitätseinbußen nicht als Mangel. Eine solche Entscheidung wird dokumentiert.
10. Ausfall von Schiefer Media und höhere Gewalt
10.1 Kann Schiefer Media wegen Krankheit, Unfall, behördlicher Maßnahmen, erheblicher technischer Störung, Unwetter, höherer Gewalt oder eines anderen nicht zu vertretenden Ereignisses nicht oder nicht rechtzeitig leisten, wird der Kunde unverzüglich informiert.
10.2 Schiefer Media darf nach Abstimmung einen fachlich geeigneten Ersatz, einen Ersatztermin oder eine angepasste Leistung anbieten. Der Kunde muss einen Ersatz nur annehmen, wenn dies unter Berücksichtigung des vereinbarten persönlichen oder künstlerischen Charakters der Leistung zumutbar ist.
10.3 Kann eine einmalige Veranstaltung nicht nachgeholt werden und wird kein zumutbarer Ersatz vereinbart, werden Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet. Bereits mangelfrei erbrachte, selbständig verwertbare Leistungen und wirksam vereinbarte, unvermeidbare Fremdkosten werden nach den gesetzlichen Bestimmungen abgerechnet.
10.4 Weitergehende Ansprüche richten sich nach Abschnitt 21. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere bei von Schiefer Media verschuldetem Ausfall, bleiben unberührt.
11. Einsatz von Hilfspersonen und Dritten
11.1 Schiefer Media darf zur Vertragserfüllung sorgfältig ausgewählte Assistenten, Kamerapersonen, Cutter, Sprecher, Studios, Labore, Hosting-, Cloud- und sonstige Dienstleister einsetzen, soweit nicht ausdrücklich eine ausschließlich persönliche Leistung vereinbart wurde.
11.2 Schiefer Media bleibt für eigenes Verschulden und für Personen, für die gesetzlich einzustehen ist, im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Datenschutzrechtliche Anforderungen werden nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und erforderlicher Vereinbarungen berücksichtigt.
12. Urheber-, Leistungsschutz- und Filmherstellerrechte
12.1 Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und Filmherstellerrechte an den von Schiefer Media geschaffenen Fotografien, Videos, Filmwerken, Gestaltungen, Konzepten und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bei Schiefer Media beziehungsweise den jeweils berechtigten Mitwirkenden. Der Kunde erwirbt kein Urheberrecht und kein Eigentum an RAW-, Original- oder Projektdateien.
12.2 Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung ausschließlich die im Angebot ausdrücklich bezeichneten Nutzungsbewilligungen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind diese einfach, nicht ausschließlich und auf den Vertragszweck beschränkt. Eine Rechtseinräumung für unbekannte oder nicht erkennbare Zwecke findet nicht statt.
12.3 Privatkunden: Ohne abweichende Vereinbarung ist die zeitlich und räumlich unbeschränkte private Nutzung einschließlich privater Ausdrucke und der Veröffentlichung auf eigenen, nicht geschäftlich genutzten Social-Media-Profilen gestattet. Nicht umfasst sind Werbung, Verkauf, Lizenzierung, geschäftliche Nutzung oder die Nutzung für Dritte.
12.4 Geschäftskunden: Ohne abweichende Vereinbarung ist die zeitlich unbeschränkte, einfache Nutzung zur eigenen Unternehmenskommunikation auf eigenen Websites, eigenen organischen Social-Media-Kanälen, in Presseunterlagen, Präsentationen und eigenen Printmedien gestattet. Digitale Eigenkanäle dürfen weltweit abrufbar sein; Printnutzungen sind auf Österreich und Deutschland beschränkt.
12.5 Nicht von der Standardbewilligung für Geschäftskunden umfasst sind insbesondere bezahlte Werbeanzeigen, TV, Kino, Streamingwerbung, Außenwerbung, Verpackungen, Produktetiketten, Merchandising, Weiterverkauf, Stock-Plattformen, politische Werbung, pornografische Zusammenhänge, NFTs, Datensätze, KI-Training, synthetische Medienerzeugung sowie eine eigenständige Lizenzierung an verbundene Unternehmen oder Dritte. Diese Nutzungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
12.6 Die zur technischen Umsetzung beauftragten Druckereien, Web-, Social-Media- oder Werbedienstleister dürfen Dateien im notwendigen Umfang verarbeiten, erwerben aber keine eigenen Nutzungsrechte. Der Kunde hat sie auf die Nutzungsgrenzen hinzuweisen und bleibt für die von ihm veranlasste Verwendung verantwortlich.
12.7 Soweit Arbeitsergebnisse Musik, Stockmaterial, Schriften, Vorlagen, Plattformelemente oder Rechte Dritter enthalten, ist die Nutzungsbewilligung zusätzlich auf den Umfang der jeweiligen Drittanbieter-Lizenz beschränkt. Schiefer Media informiert über wesentliche, für den vereinbarten Zweck relevante Grenzen.
13. Bearbeitungen, Kennzeichnung und unzulässige Nutzung
13.1 Technisch notwendige Größenänderungen, Dateikonvertierungen, Komprimierungen sowie übliche, den Aussagegehalt nicht entstellende Zuschnitte sind im Rahmen der eingeräumten Nutzung zulässig. Farbveränderungen, Filter, Montagen, inhaltliche Kürzungen, wesentliche Umgestaltungen, Entfernung von Wasserzeichen oder Metadaten und KI-basierte Veränderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung von Schiefer Media, soweit sie nicht bereits ausdrücklich vereinbart wurden.
13.2 Bei öffentlichen Nutzungen ist die Bezeichnung „© Schiefer Media" anzubringen, soweit dies technisch möglich und branchenüblich ist oder im Angebot vereinbart wurde. Auf Social Media soll die Bezeichnung im Beitragstext oder unmittelbar beim Werk erfolgen. Ein Verzicht auf die Kennzeichnung bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
13.3 Der Kunde darf die Arbeitsergebnisse nicht in einen rechtswidrigen, diskriminierenden, rufschädigenden, irreführenden oder gegenüber abgebildeten Personen entwürdigenden Zusammenhang stellen.
13.4 Jede Nutzung außerhalb der eingeräumten Rechte ist unzulässig. Schiefer Media kann die gesetzlichen Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, Auskunft, angemessenes Entgelt und Schadenersatz geltend machen. Eine nachträgliche Zahlung legalisiert eine frühere Rechtsverletzung nicht automatisch.
14. Rechte an Kundenvorgaben und Fremdmaterial
14.1 Der Kunde gewährleistet, dass von ihm bereitgestellte Texte, Marken, Logos, Musik, Fotos, Videos, Grafiken, Vorlagen, Produkte, Anweisungen und sonstige Materialien im vereinbarten Umfang verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
14.2 Schiefer Media ist nicht verpflichtet, die Rechtekette an vom Kunden bereitgestellten Materialien ohne besonderen Prüfauftrag umfassend rechtlich zu prüfen. Offensichtliche Bedenken werden dem Kunden mitgeteilt; Schiefer Media darf die Verwendung bis zur Klärung ablehnen.
14.3 Nur gegenüber Unternehmern: Der Kunde hält Schiefer Media von berechtigten Ansprüchen Dritter samt angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit die Ansprüche auf kundenseitig bereitgestellten Materialien, verbindlichen Weisungen oder einer vom Kunden zu vertretenden fehlenden Erlaubnis beruhen. Schiefer Media informiert den Kunden unverzüglich und überlässt ihm, soweit rechtlich möglich, die Mitwirkung an der Verteidigung.
14.4 Bei Verbrauchern besteht eine Ersatzpflicht für Ansprüche Dritter nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen und nur, soweit der Verbraucher die Rechtsverletzung schuldhaft verursacht hat.
15. Abgebildete Personen, Veranstaltungen und Locations
15.1 Die Herstellung, Weitergabe und Veröffentlichung von Personenaufnahmen kann datenschutzrechtliche, urheberrechtliche und persönlichkeitsrechtliche Erlaubnisse erfordern. Die Beauftragung oder Lieferung der Aufnahmen bedeutet nicht automatisch, dass jede vom Kunden beabsichtigte Veröffentlichung zulässig ist.
15.2 Bei Unternehmens-, Werbe- und Veranstaltungsproduktionen sorgt der Kunde als Veranstalter beziehungsweise Veröffentlichender für die erforderlichen Informationen, Einwilligungen, Model Releases, Mitarbeiterfreigaben und sonstigen Rechtsgrundlagen für die von ihm veranlasste Nutzung, soweit diese Aufgabe nicht ausdrücklich Schiefer Media übertragen wurde.
15.3 Der Kunde weist Schiefer Media vor Beginn auf Personen hin, die nicht aufgenommen werden dürfen, und schafft bei Veranstaltungen eine praktisch umsetzbare Kennzeichnung oder einen aufnahmefreien Bereich. Schiefer Media unterstützt die Umsetzung im vereinbarten Umfang.
15.4 Bei Minderjährigen stellt der Kunde sicher, dass erforderliche Zustimmungen der gesetzlichen Vertretung vorliegen. Eine einzelne Person kann nicht allein durch Unterzeichnung im Namen aller Gäste, Mitarbeiter oder Veranstaltungsteilnehmer deren höchstpersönliche Rechte freigeben.
15.5 Nutzt der Kunde Aufnahmen über den vereinbarten Zweck hinaus, beschafft er die dafür zusätzlich erforderlichen Rechte. Schiefer Media haftet nicht für eine eigenmächtige oder rechtswidrige Anschlussnutzung des Kunden.
16. Eigene Referenz- und Werbenutzung durch Schiefer Media
16.1 Schiefer Media veröffentlicht kundenbezogene oder personenbeziehbare Aufnahmen nicht allein aufgrund dieser AGB zu eigenen Werbe-, Portfolio- oder Social-Media-Zwecken.
16.2 Eine solche Nutzung erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung oder einer anderen tragfähigen Rechtsgrundlage. Die Ablehnung einer freiwilligen Einwilligung hat keinen Einfluss auf Preis, Umfang oder Qualität der beauftragten Leistung.
16.3 Eine Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft jederzeit so einfach widerrufen werden, wie sie erteilt wurde. Die Rechtmäßigkeit bereits erfolgter Nutzungen bleibt bis zum Widerruf unberührt; zwingende Aufbewahrungsrechte und bereits verbreitete Druckwerke werden nach den gesetzlichen Regeln behandelt.
16.4 Ein geeignetes freiwilliges Einwilligungsformular ist diesem AGB-Paket als Anlage 4 beigefügt. Es gilt nur, wenn es gesondert und aktiv ausgefüllt beziehungsweise bestätigt wurde.
17. Datenschutz und Vertraulichkeit
17.1 Schiefer Media verarbeitet personenbezogene Daten zur Anbahnung und Erfüllung des Vertrags, zur Kommunikation, Abrechnung, Rechtsverteidigung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung unter https://schiefer-media.com/datenschutz.
17.2 Soweit Schiefer Media im Einzelfall personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag eines Geschäftskunden verarbeitet und die Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO vorliegen, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Die datenschutzrechtliche Rollenverteilung richtet sich nach der tatsächlichen Entscheidung über Zwecke und Mittel.
17.3 Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Geschäfts-, Produktions- und Projektdaten geheim. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt, rechtmäßig von Dritten erlangt, unabhängig entwickelt oder aufgrund zwingender gesetzlicher Pflicht offenzulegen sind.
17.4 Schiefer Media trifft angemessene technische und organisatorische Schutzmaßnahmen. Eine absolut risikofreie elektronische Speicherung oder Übertragung kann technisch nicht garantiert werden; die Haftung richtet sich nach Abschnitt 21.
18. Dateiaufbewahrung und Archivierung
18.1 Nach der in Abschnitt 5.4 genannten Abruffrist liegt die dauerhafte Aufbewahrung der gelieferten Enddateien beim Kunden. Schiefer Media schuldet keine dauerhafte Archivierung, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
18.2 Schiefer Media bemüht sich ohne Rechtspflicht, finale Lieferdateien für sechs Monate nach Projektabschluss aufzubewahren. Danach dürfen finale Dateien, RAW-Material, Projektdateien, Vorschauen und nicht verwendete Aufnahmen gelöscht werden, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder andere Vereinbarung entgegensteht.
18.3 Eine spätere Wiederbereitstellung ist nur möglich, wenn die Daten noch vorhanden und technisch lesbar sind. Der dadurch entstehende Aufwand darf nach vorheriger Vereinbarung berechnet werden.
18.4 Haftungsbeschränkungen wegen Datenverlusts gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden oder sonstigen zwingenden Haftungstatbeständen.
19. Musik, Stockmaterial und Plattformbedingungen
19.1 Eine für das Projekt beschaffte Musik-, Stock- oder sonstige Drittanbieter-Lizenz gilt nur für die im Angebot bezeichneten Medien, Plattformen, Gebiete, Zeiträume und Nutzungsarten. Eine spätere, erweiterte oder abweichende Nutzung kann eine neue Lizenz und zusätzliche Kosten erfordern.
19.2 Der Kunde darf lizenzierte Bestandteile nicht isoliert aus dem Gesamtwerk extrahieren, weiterverkaufen, unterlizenzieren oder für andere Produktionen verwenden.
19.3 Automatische Sperren, Content-ID-Treffer, Komprimierungen, Beschnitte, Lautheitsanpassungen oder Formatänderungen durch Plattformbetreiber liegen außerhalb des Einflussbereichs von Schiefer Media. Sie stellen keinen Mangel dar, wenn Schiefer Media die für die vereinbarte Nutzung erforderliche Lizenz und ein plattformtaugliches Format ordnungsgemäß bereitgestellt hat.
19.4 Ändert eine Plattform nach der Lieferung technische oder rechtliche Anforderungen, ist eine erforderliche Anpassung eine gesondert zu vereinbarende Zusatzleistung, sofern nicht gesetzliche Aktualisierungspflichten zwingend eingreifen.
20. Gewährleistung
20.1 Schiefer Media gewährleistet, dass die Leistung bei Übergabe dem individuell vereinbarten Leistungsumfang entspricht. Eine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, Reichweite, Umsatz, Buchungen, Presseerfolg, Algorithmuswirkung oder subjektive Reaktion des Publikums wird nicht übernommen.
20.2 Keine Mängel sind Abweichungen, die aus der vereinbarten künstlerischen Gestaltungsfreiheit, unvermeidbaren Aufnahmebedingungen, üblichen Darstellungsunterschieden von Monitoren und Drucksystemen, Plattformkomprimierungen oder kundenseitig vorgegebenen beziehungsweise freigegebenen Inhalten entstehen, sofern die Leistung insgesamt dem Vertrag entspricht.
20.3 Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte uneingeschränkt. Sie können vor Kenntnis eines Mangels weder ausgeschlossen noch eingeschränkt werden. Soweit das Verbrauchergewährleistungsgesetz auf digitale Leistungen anwendbar ist, bleiben dessen zwingende Vorschriften unberührt.
20.4 Nur gegenüber Unternehmern: Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übergabe der jeweiligen Leistung. Eine anwendbare Prüf- und Rügepflicht nach § 377 UGB bleibt unberührt. Erkennbare Mängel sind möglichst binnen sieben Werktagen, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung, jeweils konkret und in Textform, anzuzeigen.
20.5 Nur gegenüber Unternehmern: Schiefer Media darf einen behebbaren Mangel zunächst nach eigener Wahl durch Verbesserung oder erneute Lieferung beheben, sofern dies nicht unmöglich oder für den Kunden unzumutbar ist. Gesetzliche Rechte bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit bleiben bestehen.
21. Haftung
21.1 Schiefer Media haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Personenschäden sowie in allen Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich nicht wirksam beschränkt werden kann.
21.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
21.3 Nur gegenüber Unternehmern: Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden und sonstigen zwingenden Haftungstatbeständen gelten die gesetzlichen Regeln. Entgangener Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden werden gegenüber Unternehmern nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ersetzt.
21.4 Trotz professioneller Wartung, Ersatztechnik und branchenüblicher Sicherungen können technische Defekte, Speichermedienfehler oder Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs nie vollständig ausgeschlossen werden. Eine Haftung besteht nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze. Soweit eine Wiederholung möglich und zumutbar ist, stimmen die Parteien zunächst eine Nachholung ab, ohne dass dadurch zwingende Gewährleistungsrechte beschränkt werden.
21.5 Für Datenverlust ist die Ersatzpflicht bei leichter Fahrlässigkeit auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer, dem Kunden zumutbarer Datensicherung für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Diese Beschränkung gilt nicht bei Personenschäden oder sonstiger zwingender Haftung.
21.6 Schiefer Media haftet nicht für Rechtsverletzungen oder Schäden, die ausschließlich durch kundenseitig bereitgestellte Materialien, verbindliche Weisungen, eigenmächtige Bearbeitungen oder eine Nutzung außerhalb der eingeräumten Rechte verursacht wurden. Ein Mitverschulden wird nach den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
22. Zahlungsverzug, Aufrechnung und Leistungssperre
22.1 Bei Zahlungsverzug gelten gegenüber Verbrauchern die gesetzlichen Verzugszinsen. Gegenüber Unternehmern gelten bei zu vertretendem Verzug die gesetzlichen Unternehmenszinsen von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz; ohne Verantwortlichkeit gelten die gesetzlichen Zinsen.
22.2 Der Kunde ersetzt die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und angemessenen Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten. Gegenüber Unternehmern kann zusätzlich die gesetzliche Pauschale für Betreibungskosten von derzeit 40 Euro verlangt werden.
22.3 Schiefer Media darf nach Fälligkeit und erfolgloser Mahnung mit angemessener Nachfrist weitere Leistungen und die Auslieferung zurückhalten. Dadurch verursachte Terminverschiebungen fallen in die Sphäre des säumigen Kunden.
22.4 Bei Verbrauchern ist die Aufrechnung in den gesetzlich vorgesehenen Fällen zulässig, insbesondere bei Zahlungsunfähigkeit von Schiefer Media, bei rechtlich zusammenhängenden, gerichtlich festgestellten oder anerkannten Gegenforderungen. Unternehmer dürfen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
23. Vorzeitige Vertragsbeendigung aus wichtigem Grund
23.1 Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist beenden, wenn die Fortsetzung unzumutbar ist. Soweit der Grund behebbar ist, ist vorher grundsätzlich schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen.
23.2 Ein wichtiger Grund für Schiefer Media liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung fällige Zahlungen oder wesentliche Mitwirkung verweigert, eine rechtswidrige Nutzung verlangt, Personal gefährdet oder erheblich beleidigt beziehungsweise belästigt oder notwendige Genehmigungen trotz Aufforderung nicht beschafft.
23.3 Im Fall einer vom Kunden zu vertretenden Beendigung werden die bis dahin erbrachten Leistungen, unvermeidbaren Fremdkosten und weitere Ansprüche nach § 1168 ABGB abgerechnet. Bei einer von Schiefer Media zu vertretenden Beendigung werden Vorauszahlungen für nicht erbrachte Leistungen zurückgezahlt; weitergehende Ansprüche richten sich nach Abschnitt 21.
23.4 Regelungen zu Vergütung, Nutzungsrechten, Vertraulichkeit, Datenschutz, Gewährleistung und Haftung gelten nach Vertragsende fort, soweit ihr Zweck dies erfordert.
24. Verbraucherinformationen und Rücktrittsrecht
24.1 Schließt ein Verbraucher den Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen, steht ihm grundsätzlich das gesetzliche Rücktrittsrecht nach dem FAGG zu, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift. Die gesonderte Belehrung und das Muster-Widerrufsformular befinden sich in den Anlagen 1 und 2.
24.2 Wünscht der Verbraucher, dass Schiefer Media vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit Dienstleistungen beginnt, ist ein ausdrückliches, gesondertes Verlangen erforderlich. Der Verbraucher bestätigt außerdem, dass er den Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung zur Kenntnis genommen hat. Ein geeignetes Formular befindet sich in Anlage 3.
24.3 Tritt der Verbraucher nach verlangtem vorzeitigem Leistungsbeginn noch vor vollständiger Leistung zurück, ist ein Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen am vereinbarten Gesamtumfang entspricht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
24.4 Für die vorzeitige Bereitstellung nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlicher digitaler Inhalte ist die zusätzliche ausdrückliche Zustimmung und Kenntnisnahme nach Anlage 3 einzuholen. Gesetzliche Ausnahmen, Informations- und Bestätigungspflichten bleiben unberührt.
25. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Streitbeilegung
25.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit sie nach dem anwendbaren internationalen Privatrecht nicht abbedungen werden können.
25.2 Nur gegenüber Unternehmern: Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Schiefer Media ausschließlich zuständig. Schiefer Media darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand klagen.
25.3 Bei Verbrauchern gelten ausschließlich die gesetzlichen Gerichtsstände; insbesondere wird § 14 KSchG nicht eingeschränkt.
25.4 Schiefer Media ist derzeit weder gesetzlich verpflichtet noch allgemein bereit, an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Kommt in einer konkreten Verbraucherstreitigkeit keine Einigung zustande, erteilt Schiefer Media die nach dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz erforderlichen Informationen auf einem dauerhaften Datenträger.
26. Schlussbestimmungen
26.1 Änderungen und Ergänzungen des einzelnen Vertrags bedürfen zumindest der Textform, soweit nicht eine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist. Individuell ausgehandelte Vereinbarungen bleiben vorrangig.
26.2 Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam, soweit er ohne die unwirksame Bestimmung bestehen kann. Gegenüber Verbrauchern tritt an ihre Stelle ausschließlich die gesetzliche Regelung. Gegenüber Unternehmern werden die Parteien eine zulässige Regelung vereinbaren, die dem erkennbaren wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
26.3 Aus der einmaligen Nichtausübung eines Rechts kann kein Verzicht für die Zukunft abgeleitet werden. Zwingende gesetzliche Fristen und Rechte bleiben unberührt.